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      Direktversicherung
Steuerliche Bewertung
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Steuerliche Bewertung der Direktversicherung

Aufwandsermittlung für die arbeitnehmerfinanzierte
Versorgungszusage im Rahmen der Direktversicherung

Ausgaben
Jährlicher Gesamtbeitrag in die Direktversicherung ........................:     2.000,00 €

Jährliche Ersparnis
Steuerersparnis auf Basis der unten genannten Grundlagen ....................:       699,00 €
Ersparnisse aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung* ..:       232,00 €
Ersparnisse aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung* .........:       175,00 €
Gesamt .......................................................................................:    1.106,00 €

Jährlicher Nettoaufwand des Arbeitnehmers ..................................:        894,00 €

Die spätere Leistung aus der Direktversicherung wird erst im Rentenalter versteuert, wenn der individuelle Steuersatz meist deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit.


Renditebetrachtung
bei Sozialabgabenfreiheit bis zum Rentenbeginn

    Jährlicher Nettoaufwand ..........................................................:      894,00 €
    Beitragszahlungsdauer .............................................................:     27 Jahre
    Mögliche Gesamtleistung bei Kapitalabfindung** ...........................: 105.321,00 €

    Rendite vor der Besteuerung im Alter von 67 Jahren ...............:          9,30 %
    (bezogen auf den o.g. Nettoaufwand).

    Je nach Steuersatz
    (im Rentenalter) des Arbeitnehmers ergeben
    sich bei Kapitalabfindung die folgenden Nettobeträge und
    Renditen:
    bei einem Steuersatz von 20 % :  84.256,00 € .......................:           8,00 %
    bei einem Steuersatz von 30 % :  73.724,00 € .......................:           7,21 %
    bei einem Steuersatz von 40 % :  63.192,00 € .......................:           6,28 %
     

Grundlagen

    Veranlagungsart .....................................................................:   Grundtabelle
    Brutto-Jahres-Arbeitslohn ........................................................:    40.000,00 €
    Kirchensteuer ........................................................................:              nein
    Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung .........................:        19,90 %
    Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ...................................:           3,30 %
    Beitragssatz zur Krankenversicherung ........................................:         14,00 %
    Beitragssatz zur Pflegeversicherung ...........................................:           1,70 %

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung / Direktversicherung
    (Renten und Kapitalabfindungen) werden für die Bemessung der Beiträge
    zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, sofern der Versicherte
    Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus
    werden die Leistungen auch bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt
    (nachgelagerte Besteuerung).

Die Darstellung dient ausschließlich der Illustration möglicher Steuervorteile im Jahr der Berechnung. Bitte berücksichtigen Sie, daß die genaue Berechnung des Steuervorteils erst am jeweiligen Jahresende möglich ist.

    * Entgeldumwandlungen bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind zum Rentenalter von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

    ** Zu den angegebenen Werten ist zu berücksichtigen:
    Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden, sie gelten nur dann, wenn die für das Jahr 2008 festgelegten und in dieser Berechnung zugrunde gelegten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.

    Die Bonusrente ist eine Verwendungsform der Überschussbeteiligung.

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